Birklen

4 Das Dachgeschoss kann auf 2 Ebenen großzügig oder in Teilbereichen ausgebaut werden und bietet Raum für 2–3 weitere Wohneinheiten. Denkmalgeschützte Immobilie in bester Lage mit Ausbaupotenzial Zustand des Wohnhauses Zustand der Scheune Bei dieser Hofanlage handelt es sich um ein stattliches Wohnhaus mit derzeit 5 Wohneinheiten, Gewölbekeller und einer Doppelstallscheune mit Mitteltenne. Die traufständige Scheune ist über einem hohen massiven Sockel in Fachwerk ausgefüht. Das Gefüge mit leichten Vorstößen im Westgiebel, das solide Tragwerk mit kräftigen Hölzern und breitem Ständerabstand sowie der Dachstuhl in ebenfalls solider barocker Bauweise mit liegendem Stuhl und Andreaskreuz zur Windaussteifung bestätigen eine Bauzeit im 17. Jahrhundert. Vor allem die Fassade des Wohhauses weißt auf allen Seiten starke Putzschäden und deutliche Risse auf, welche eine dringende fachmännische Sanierung erfordern, um weitere Schädigungen des Mauerwerks durch eindringende Feuchtigkeit zu verhindern. Aufblühungen am Fachwerk lassen darüber hinaus auf eine Schädigung mancher Balken schließen, welche ebenfalls fachmännisch freigelegt und ausgetauscht werden müssen. 02 Über die Immobilie – Birklen Der Hofanlage ist aus typologischer, bau- und ortsgeschichtlicher Sicht ein hoher Stellenwert zuzumessen. Außer dem benachbarten ehemaligen Schultheißenhof ist in Neckarweihingen keine weitere Hofanlage von vergleichbarem historischem Rang überliefert. Die 100 m² große Scheunengebäude ist als Kulturdenkmal nach § 2 DSchG geschützt und bildet mit dem giebelständigen Hauptgebäude eine Gesamteinheit. Die Scheune schließt den Hof nach Nordwesten ab und wird derzeit als Lagerraum genutzt. Die Scheune befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand (brüchiges Mauerwerk mit deutlichen Rissen, beschädigtes Fachwerk, undichte Dachfläche und Beschädigung des Gebälks durch eindringende Nässe). Es bestehen keine gravierenden substanziellen oder statisch-konstruktive Schäden. Nach Besichtigung durch die örtlichen Behörden ist eine denkmalgerechte, substanzschonende Sanierung und Instandsetzung möglich und erstrebenswert. Ein Antrag auf Abbruch wurde von Seiten der Denkmalschutzbehörde Ludwigsburg in erster Instanz abgelehnt.

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